Amtsgericht Linz am Rhein
zur digitalen Gerichtstafel (4)Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (4 insgesamt)
ehemalige Gaststätte, Wohnungen, Garagen, Arrondierungsfläche
Zwangsversteigerung in
56598 Rheinbrohl
Haus als Sondereigentum
Zwangsversteigerung in
56598 Rheinbrohl
Einfamilienhaus
Zwangsversteigerung in
53567 Asbach
Wohnhaus mit Garage
Zwangsversteigerung in
53619 Rheinbreitbach
Sicherheitsleistung
Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!
Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.
Barzahlung ist ausgeschlossen!
Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:
1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten bestätigten Bundesbankscheck oder
3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines berechtigten Kreditinstituts oder
4. Überweisung der Sicherheit auf das folgende, vom Gericht angegebene Konto:
Postbank Ludwigshafen, PBNKDEFF545, DE96 5451 0067 0030 0826 72
Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:
< Zwangsversteigerung Aktenzeichen/Kassenzeichen – Amtsgericht >
< Absendername und Bankverbindung > (für evtl. Rücküberweisung)
Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.