Der komplette oder teilweise Abriss von Gebäuden wird oft als Rückbau bezeichnet. Wenn die Lebensdauer eines Hauses abgelaufen ist, wird dieses meist abgerissen, um ein neues Haus zu bauen. Teilabrisse wie z.B. Kernsanierungen werden dann notwendig wenn der komplette Abriss nicht erlaubt (Denkmalschutz) oder aus anderen Gründen nicht erwünscht ist.

Genehmigungen

Für fast alle Abbruchmaßnahmen sind Abbruchgenehmigungen vorgeschrieben. Wenn bei Teilabbrüchen tragende Elemente oder brandschutzrelevante Teile betroffen sind, werden auch Genehmigungen benötigt. Die konkreten Fälle wann Genehmigungen notwendig werden sind in den jeweiligen Landesbauordnungen festgeschrieben.

Unterschied Teilabriss / konventioneller Abriss / selektiver Rückbau

Beim Teilabriss bleiben Teile des Gebäudes erhalten. Meist ist der Denkmalschutz der Grund, dass zum Beispiel die Fassade bestehen bleiben muss. Das Bauvorhaben wird dann oft schwierig und teuer. Hierfür wird oft der Begriff „Entkernung“ verwendet.

Beim konventionellen Rückbau wird nicht auf die Trennung der einzelnen Rohstoffe geachtet. Besonders früher wurden die Gebäude einfach mit der Abrissbirne oder Sprengung abgerissen.

Heute erfolgt meist ein selektiver Rückbau. Bei diesem werden planmäßig die einzelnen Baustoffe aus dem Gebäude entfernt. Ein Recycling der einzelnen Rohstoffe ist dann möglich. Das spart Kosten für die Abfallentsorgung. Auch ist ein besserer Schutz der Nachbarbebauung gewährleistet. Ebenfalls muss der Emissionsschutz eingehalten werden.

Technische Verfahren

Die einzelnen Verfahren können getrennt oder in Kombination angewendet werden:

  • Abgreifen
  • Einschlagen
  • Eindrücken
  • Einziehen
  • Stemmen
  • Pressschneiden
  • Scherschneiden
  • Spalten
  • Demontieren
  • Sprengen
  • Bohren
  • Sägen
  • Thermisches Trennen (Brennen, Saustoffkernlanze)
  • Fräsen
  • Hochdruckschneiden und - fräsen