Allgemein

Die Bauplanung ist der erste Schritt im Bauprozess. Zu welchem Zweck gebaut wird und welche Bebauung auf dem Grundstück möglich ist (Untergrund, Bebauungsplan) sind zu beachten. Es werden Architekturzeichnungen und Pläne erstellt und mit Berechnungen die Machbarkeit des Bauvorhabens nachgewiesen. Diese Unterlagen müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und alle rechtlichen und technischen Bestimmungen berücksichtigen. Sie sind dann die Grundlage, um eine Baugenehmigung zu erhalten.

Bauplanungsarten

Hochbauplanung, Ingenieurbauplanung, Tiefbauplanung, Straßenbauplanung, Landschaftsbauplanung und Fachplanung werden unterschieden. Eine klare Trennung ist manchmal nicht möglich. Architekten, Bauingenieure, Landschaftsarchitekten und Fachplaner arbeiten bei der Planung oft zusammen.

Planungsphasen nach HOAI

Grundlagenermittlung:
Technische und wirtschaftliche Grundfragen müssen geklärt werden. Auch welchem Zweck das Bauvorhaben dient und wie das Ergebnis aussehen soll ist festzulegen. Bauherr und Planer führen eine Ortsbesichtigung des Baugrundes und der näheren Umgebung um das geplante Gebäude durch.

Vorplanung:
Die Grundlagen müssen analysiert werden, über den Baugrund sind Erkundigungen einzuholen, ein Planungskonzept (eventuell mit alternativen Lösungsvorschlägen) wird erstellt und eine Kostenschätzung (DIN 276) ist vorzunehmen.

Entwurfsplanung:
Das Bauprojekt ist zu berechnen, Entwurfszeichnungen im Maßstab 1:100 sind anzufertigen, eine erneute Kostenberechnung und eine Projektbeschreibung sind anzufertigen.

Genehmigungsplanung:
Die Vorlagen für Zustimmungen und Genehmigungen sind zu erarbeiten, mit den Behörden muss verhandelt werden, die Unterlagen müssen zu einem Einreichplan zusammengefügt werden, damit dieser dann von der Baubehörde bewilligt werden kann.

Ausführungsplanung:
Ausführungszeichnungen, Detailpläne und eine Projektbeschreibung zur Ausführung sind zu erstellen. Zu Vorbereitung der Vergabe ist ein Leistungsverzeichnis zu erarbeiten. Mit diesem Leistungsverzeichnis können vergleichbare Angebote von Baufirmen eingeholt werden. Bei der Vergabe müssen diese Angebote geprüft und bewertet werden. Ein Preisspiegel wird erstellt und der Bauherr wird bei der Auftragserteilung unterstützt.

Bauüberwachung:
Es muss überprüft und kontrolliert werden, dass die anerkannten Regeln der Technik, sowie die Pläne und das Leistungsverzeichnis eingehalten werden. Zeitpläne, Aufmaße und Berechnungen der ausführenden Unternehmen sind zu überwachen. Die fachtechnische Abnahme der Leistungen und die Feststellung von Mängeln und die Überwachung der Beseitigung der Mängel gehören auch zur Bauüberwachung.