Zwangsversteigerung Einfamilienhaus
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Objektanschrift
Chattenstraße 40
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55130 Mainz
Versteigerungsdaten / Terminsbestimmung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am 11.05.2021 um 14:00 Uhr folgender Grundbesitz im Großen Saal (1. OG) Kurfürstliches Schloss, Peter-Altmeier-Allee 9, 55116 Mainz, öffentlich versteigert werden:
Verkehrswert: 500.000,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung unter folgendem Link:
» Amtliche Bekanntmachung- Aktenzeichen:
- 260 K 70/19
- Termin:
- 11.05.2021 um 14:00 Uhr
- Objekttyp:
- Einfamilienhaus
- Verkehrswert:
- 500.000,00 €
- Wertgrenzen:
- gelten
- Wertermittlungsstichtag:
- 30.07.2020
- Versteigerungsart:
- Teilungsversteigerung
- Besichtigung:
- Das Objekt konnte vom Gutachter nur von außen besichtigt werden.
- » Gutachten als PDF
Objektbilder
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein Einfamilienhaus.
Das Objekt konnte vom Gutachter nur von außen besichtigt werden. Daher basiert die Ermittlung des Verkehrswertes auf diversen Faktoren: u. a. Außenbesichtigung, Baupläne, Vergleichswerte.
Die voll unterkellerte, zweigeschossige Doppelhaushälfte wurde ca. 1929 errichtet. Eine Kernsanierung erfolgte ca. 2013/2014, außer Dach und Fassade. Das Dachgeschoss ist nicht für Wohnzwecke ausgebaut. Die Wohnfläche beträgt ca. 110 m².
Der bauliche Zustand der Fassade ist befriedigend. Der Zustand des Innenausbaus ist aufgrund der fehlenden Innenbesichtigung nicht erkennbar. Es wird ein mittlerer Ausbaustandard unterstellt.
© immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG | 2021
Ausstattung
Dachform: Walmdach.
Fenster: teilw. aus Kunststoff mit Dreifachverglasung; im DG aus Holz. Rollläden auf Straßenseite - keine erkennbar.
Besondere Bauteile: Haus-Eingangstreppe, Dachgauben (2 x Straßenseite).
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Lage
Das Versteigerungsobjekt befindet sich in Mainz (ca. 217.000 Einwohner), im Stadtteil Weisenau (ca. 13.000 Einwohner) im Stadtteilkern in guter Wohnlage.
Das Grundstück liegt an einer Wohnstraße. Die Nachbarschaftsbebauung besteht überwiegend aus wohnbaulicher Nutzung. Geschäfte des täglichen Bedarfs und eine Bushaltestelle sind in fußläufiger Entfernung.
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Gläubiger(-Vertreter)/ Ansprechpartner:
keine Angabe
Veröffentlichung im Auftrag und Namen:
Amtsgericht Mainz
Diether-von-Isenburg-Straße
55116 Mainz
Telefon:
Geschäftsstelle 06131 141-0
Sprechzeiten:
Mo – Fr: 9:00-12:00 Uhr
» Infos zum Amtsgericht
» Infos zur Sicherheitsleistung
» Anmeldung von Rechten
Wichtiger Hinweis:
Das Gerichtsgebäude dürfen Sie nicht betreten, wenn
- bei Ihnen bzw. bei einer Person, mit der Sie in den letzten 10 Tagen Kontakt hatten, eine Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert worden ist (nicht als Kontakt in diesem Sinne gilt der Hinweis der Corona-App des Robert-Koch-Institutes über Begegnungen mit niedrigem Risiko) oder
- Sie (bzw. jemand in Ihrem direkten privaten Umfeld) an Symptomen einer Coronainfektion leidet (z.B. an Husten, Fieber, Schnupfen, Atemprobleme oder einer Erkältungssymptomatik) oder
- Sie verpflichtet sind, sich nach einer Einreise aus als Risikogebiet eingestuften Staaten oder Regionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Quarantäne zu begeben. Eine aktuelle Liste dieser Staaten und Regionen ist beim Robert-Koch-Institut unter der Internetseite: https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete abrufbar.
- In den Dienstgebäuden des Land- und Amtsgerichts Mainz besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (also sogenannte OP-Maske oder auch eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2). Bringen Sie zu den Terminen bitte Ihre eigene medizinische Maske mit.
- Beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln und Desinfizieren Sie beim Betreten des Gebäudes an dem im Eingangsbereich stehenden Spender Ihre Hände. Nutzen Sie auch die weiteren im Haus gegebenen Desinfektionsmöglichkeiten.
- Bitte begrenzen Sie Ihren Aufenthalt in dem Gerichtsgebäude auf das zwingend erforderliche Maß.
- Sollten Sie als Verfahrensbeteiligter oder Verfahrensbevollmächtigter (Rechtsanwalt) zu einem Termin geladen sein, bitte wir Sie sich vor und nach Ihrem Termin so kurz wie möglich im Gerichtsgebäude aufzuhalten.
- Aufgrund der vorgenannten Maßnahme kann es im Eingangsbereich zu Wartezeiten kommen. Kalkulieren Sie Ihre Anfahrtszeit daher nicht zu knapp.
- Zu den öffentlichen Gerichtsverhandlungen sind Zuhörer weiter zugelassen. Für sie können aber zusätzliche Beschränkungen bestehen.
- Sollten Sie das Gericht aus anderen Gründen aufsuchen wollen, bitten wir Sie zu prüfen, ob Sie Ihr Anliegen auch schriftlich oder telefonisch erledigen und auf einen persönlichen Besuch vor Ort verzichten können.
- Halten Sie, wo immer möglich, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen. Auf dem Boden angebrachte Abstandsmarkierungen dienen Ihnen als Orientierungshilfe.
- Tragen Sie bei Ihrem Aufenthalt im Gebäude stets eine medizinische Maske. Im Sitzungssaal ist den Anweisungen der oder des Vorsitzenden zum Tragen oder Abnehmen der medizinischen Maske Folge zu leisten.
- Halten Sie sich beim Durchqueren der Flure und Begehen der Treppenhäuser möglichst weit rechts.
- Nutzen Sie im Wartebereich vor und in den Sitzungssälen nur die freigegebenen Sitzplätze.
- Die Nutzung der Fahrstühle ist immer nur einer Person erlaubt. Hiervon ausgenommen sind Kinder und hilfsbedürftige Personen mit ihrer Begleitperson.
- Die Zeugen- und Sachverständigenentschädigung erfolgt bis auf weiteres nur schriftlich. Werfen Sie Ihren ausgefüllten Antrag in den Briefkasten neben dem Ausgang. Bitte geben Sie auf Ihrem Antrag eine Telefonnummer für Rückfragen an.
- Das Gericht kann für die Verhandlung zusätzliche sitzungspolizeiliche Anordnungen treffen.
- Die Hinweise und Regelungen für den Aufenthalt im Land- und Amtsgericht Mainz werden der aktuellen Entwicklung der Lage angepasst. Informieren Sie sich zeitnah vor Ihrem Termin über die aktuell gültigen Maßnahmen zur Abwehr der Corona- Pandemie. Diese finden Sie auf der Homepage des Land- bzw. Amtsgerichts Mainz (s.o.).
- Für die gesamte Dauer des Zwangsversteigerungstermins ist eine einer medizinischen Maske (also sogenannte OP-Maske oder auch eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2) zu tragen. Es besteht kein Anspruch von Erschienenen auf Maskenaushändigung durch die Justiz. Bringen Sie zu den Terminen bitte Ihre eigene medizinische Maske mit.
- Die im Saal vorgegebene Sitzordnung ist einzuhalten und nicht eigenmächtig abzuändern.
- Es kann kurzfristig zur Verlegung des ursprünglich anberaumten Sitzungssaals kommen. Änderungen bzw. den aktuellen Sitzungssaal können Sie bei der Wachtmeisterei erfragen bzw. von den Sitzungsaushängen an der Saaltür entnehmen.
- Der Termin kann nur unter Einhaltung der aktuellen Corona-Sicherheitsauflagen abgehalten werden. Sollte es hierdurch zu kurzfristigen Terminsaufhebungen kommen, findet durch die Justiz keine Übernahme bzw. Erstattung von entstandenen Kosten oder Auslagen statt.
Für Ihre Mitwirkung bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie bedanken wir uns.
Objektdaten:
- Aktenzeichen:
- 260 K 70/19
- Termin:
- 11.05.2021 um 14:00 Uhr
- Objekttyp:
- Einfamilienhaus
- Verkehrswert:
- 500.000,00 €
- Wohnfläche ca.:
- 110 m²
- Grundstücksfläche ca.:
- 298 m²
- Baujahr ca.:
- 1929
- Etagenanzahl:
- 2
- Stellplatz:
- Keller:
Lage:
- Adresse
- Chattenstraße 40
55130 Mainz - Ortsteil
- Weisenau
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Dieses Objekt wird veröffentlicht im Auftrag und im Namen des o. g. Amtsgerichts, des Gläubigers bzw. Gläubigervertreters
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