Amtsgericht Bad Kreuznach
zur digitalen Gerichtstafel (14)Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (14 insgesamt)
Wohnhaus
Zwangsversteigerung in
  55619 Hennweiler
Zweifamilienwohnhaus mit Anbau
Zwangsversteigerung in
  55606 Kirn
Wohnhaus mit Anbau, Garten bebaut mit Blechgarage
Zwangsversteigerung in
  55490 Gemünden
ehem. landwirtschaftliche Hofstelle
Zwangsversteigerung in
  67824 Feilbingert
Sicherheitsleistung
Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!
Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.
Barzahlung ist ausgeschlossen!
Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:
- Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
 - Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
 - Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
 - Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto:
 
Postbank Ludwigshafen, SWIFT-BIC: PBNKDEFF, IBAN: DE34 5451 0067 0025 3116 79
Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:
- Zwangsversteigerung Aktenzeichen/Kassenzeichen - Amtsgericht
 - Absendername und Bankverbindung (für evtl. Rücküberweisung)
 
Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 14 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


