Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (5 insgesamt)

Wohnhaus ZVG

Wohnhaus

Zwangsversteigerung in
57612 Obererbach (Westerwald)

Amtsgericht Altenkirchen:
1 K 9/23
Versteigerungstermin:
17.05.2024, 10:00 Uhr
Einfamilienhaus ZVG

Einfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
57635 Rettersen

Amtsgericht Altenkirchen:
1 K 17/22
Versteigerungstermin:
24.05.2024, 10:00 Uhr
Zweifamilienhaus ZVG

Zweifamilienhaus

Zwangsversteigerung in
57612 Helmenzen

Amtsgericht Altenkirchen:
1 K 10/23
Versteigerungstermin:
28.06.2024, 10:00 Uhr
Einfamilienhaus ZVG

Einfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
57612 Obererbach (Westerwald)

Amtsgericht Altenkirchen:
1 K 17/21
Versteigerungstermin:
05.07.2024, 10:00 Uhr

Sicherheitsleistung

Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

  1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
  2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
  3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
  4. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto:

Westerwald Bank eG, Volks- und Raiffeisenbank GENODE51WW1 DE27 5739 1800 0070 5047 07

Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:

  • Zwangsversteigerung Aktenzeichen/Kassenzeichen - Amtsgericht
  • Absendername und Bankverbindung (für evtl. Rücküberweisung)

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht