Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (12 insgesamt)

6 Waldflächen ZVG

6 Waldflächen

Zwangsversteigerung in
67827 Becherbach bei Meisenheim

Amtsgericht Bad Kreuznach:
36 K 100/23
Versteigerungstermin:
03.12.2024, 13:30 Uhr
Wohnhaus ZVG

Wohnhaus

Zwangsversteigerung in
55487 Sohrschied

Amtsgericht Bad Kreuznach:
35 K 24/23
Versteigerungstermin:
04.12.2024, 13:00 Uhr
Termin aufgehoben ZVG

Einfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
55452 Rümmelsheim

Amtsgericht Bad Kreuznach:
35 K 44/23
Versteigerungstermin:
02.01.2025, 13:00 Uhr
Hofstelle ZVG

Hofstelle

Zwangsversteigerung in
55566 Daubach

Amtsgericht Bad Kreuznach:
35 K 123/23
Versteigerungstermin:
09.01.2025, 13:00 Uhr

Sicherheitsleistung

Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:
1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
4. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto:

Postbank Ludwigshafen, SWIFT-BIC: PBNKDEFF, IBAN: DE34 5451 0067 0025 3116 79

Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:

- Zwangsversteigerung Aktenzeichen/Kassenzeichen - Amtsgericht
- Absendername und Bankverbindung (für evtl. Rücküberweisung)

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 14 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht