Die nächsten 3 Zwangsversteigerungen (3 insgesamt)

Wohnhaus mit Doppelgarage und Carport ZVG

Wohnhaus mit Doppelgarage und Carport

Zwangsversteigerung in
56769 Mannebach

Amtsgericht Daun:
7 K 30/24
Versteigerungstermin:
16.04.2026, 10:00 Uhr
1/2 Anteil an Wohnhaus mit Nebengebäude ZVG

1/2 Anteil an Wohnhaus mit Nebengebäude

Zwangsversteigerung in
54552 Kradenbach

Amtsgericht Daun:
7 K 20/22
Versteigerungstermin:
16.04.2026, 14:00 Uhr
Wohnhaus mit landwirtschaftlicher Fläche und Nebengebäuden ZVG

Wohnhaus mit landwirtschaftlicher Fläche und Nebengebäuden

Zwangsversteigerung in
54550 Daun-Waldkönigen

Amtsgericht Daun:
7 K 13/24
Versteigerungstermin:
23.04.2026, 11:00 Uhr

Sicherheitsleistung

Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

  1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
  2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
  3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
  4. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto.

Bankverbindung: VR Bank RheinAhrEifel eG, BIC: GENODED1BNA, IBAN: DE55 5776 1591 0700 0193 00

Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:

  • Zwangsversteigerung Aktenzeichen/Kassenzeichen - Amtsgericht
  • Absendername und Bankverbindung (für evtl. Rücküberweisung)

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht