Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (4 insgesamt)

ehem. Krankenhaus mit Kapelle ZVG

ehem. Krankenhaus mit Kapelle

Zwangsversteigerung in
66482 Zweibrücken

Amtsgericht Zweibrücken:
1 K 3/22
Versteigerungstermin:
18.12.2024, 14:00 Uhr
Einfamilienhaus ZVG

Einfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
66482 Zweibrücken

Amtsgericht Zweibrücken:
1 K 18/23
Versteigerungstermin:
17.01.2025, 09:00 Uhr
Dreifamilienhaus und Garage ZVG

Dreifamilienhaus und Garage

Zwangsversteigerung in
66482 Zweibrücken

Amtsgericht Zweibrücken:
1 K 14/23 (2)
Versteigerungstermin:
07.02.2025, 09:00 Uhr
Wohnhaus mit Scheune ZVG

Wohnhaus mit Scheune

Zwangsversteigerung in
66497 Contwig

Amtsgericht Zweibrücken:
1 K 6/24
Versteigerungstermin:
21.02.2025, 09:00 Uhr

Sicherheitsleistung

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder

2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder

3. Überweisung der Sicherheit auf das folgende Konto:

Empfänger: Gerichtszahlstelle Zweibrücken,
Konto Nr.: 10801661,
BLZ: 59010066,
Postbank Saarbrücken
IBAN: DE 31 5901 0066 0010 8016 61
BIC: PBNKDEFF

oder
4. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts


Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht