Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Freitag, 21. Februar 2025 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz im Raum 212, Sitzungssaal, im Amtsgericht Altenkirchen, Hochstraße 1, 57610 Altenkirchen, öffentlich versteigert werden:
Lfd. Nr. 1, unbebaut, als Garten genutztes Grundstück; Verkehrswert: 800,00 €
Lfd. Nr. 2, Grundstück bebaut mit einem Einfamilienwohnhaus; Verkehrswert: 41.000,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 41.800,00 €
- Versteigerungstermin
- 21.02.2025, 10:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 1 K 16/23
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 14.12.23
- Besichtigungsart
- Außenbesichtigung
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Einfamilienhaus
- Wohnfläche
- 78 m²
- Grundstücksfläche
- 468 m²
- Baujahr
- 1930
Objektbeschreibung
Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich um ein Einfamilienhaus auf Flurstück 65/2 und das unbebaute, als Garten genutzte Grundstück Flurstück 64/2.
Das Objekt konnte vom Gutachter nur von außen besichtigt werden. Daher basiert die Ermittlung des Verkehrswertes auf diversen Faktoren: u. a. Außenbesichtigung, Baupläne, Vergleichswerte. (Im Rahmen der Ortsbesichtigung wurde kein Zugang zum Gebäude gewährt. Das Grundstück konnte nur eingeschränkt betreten werden.)
Flurstück 65/2
Das Grundstück wurde vermutlich um das Jahr 1930 mit einem Einfamilienhaus bebaut. Das Gebäude ist komplett unterkellert und erstreckt sich darüber auf ein Erdgeschoss, ein Obergeschoss sowie ein vermutlich nicht ausgebautes Dachgeschoss. Die Wohnfläche beträgt ca. 78 m². Zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung befand sich das Objekt in einem schlechten und offensichtlich seit längerem nicht unterhaltenem Zustand. Es besteht, soweit von außen ersichtlich, ein erheblicher Unterhaltungsstau.
Flurstück 64/2
Das Grundstück ist unbebaut und wurde zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung als Garten genutzt. Aufgrund der Grundstücksgröße und des Zuschnittes ist das Grundstück nicht eigenständig und wirtschaftlich bebaubar. Die Bewertung wird daher als hausnahes Gartenland durchgeführt.
Sonstiges
Diese Zwangsversteigerung weist folgende Besonderheit auf: Das oben beschriebene Objekt wird gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Objekten versteigert. Dies ist ersichtlich aus den Versteigerungsdaten / Terminsbestimmung (siehe oben). Dabei besteht die Möglichkeit, die Versteigerungsobjekte einzeln oder in einem Gesamtgebot zu ersteigern. Das wird sich jedoch erst beim Versteigerungstermin ergeben und vom Rechtspfleger bekannt gegeben. Nähere Informationen hierzu erfragen Sie bitte bei Gericht, dem Gläubiger oder dem vom Gläubiger beauftragten Vertreter/Makler.
Wenn hier kein bzw. nur eines der vorhandenen Gutachten zum Download zur Verfügung gestellt wurde, können alle Gutachten unter dem jeweiligen Aktenzeichen oder beim Amtsgericht eingesehen werden.
Lage
Die Versteigerungsobjekte befinden sich in Ortsrandlage von Almersbach, einer Ortsgemeinde im Landkreis Altenkirchen.
Die ganz leicht hängigen Grundstücke habe eine unregelmäßige Grundstücksform. Die Nachbarschaftsbebauung besteht aus einer Wohnbebauung. Sämtliche infrastrukturellen Einrichtungen wie Einkaufsmöglichkeiten, Verbrauchermärkte, Tankstellen, Kindergärten, Schulen, weiterbildende Schulen, ärztliche und zahnärztliche Versorgung, Apotheken, Bankzweigstellen und Poststellen bzw. Postagenturen sind in ausreichendem Maße in der Verbandsgemeinde Altenkirchen vorhanden.
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Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.