Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Donnerstag, 27. August 2026 um 11:00 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Kusel, Sitzungssaal 29, Trierer Straße 71, 66869 Kusel öffentlich versteigert werden:

Lfd. Nr. 1: unbebautes Grundstück, Grünland; Verkehrswert: 2.400,00 €
Lfd. Nr. 2: unbebautes Grundstück, Grünland; Verkehrswert: 500,00 €
Lfd. Nr. 3: unbebautes Grundstück, fortwirtschaftliche Fläche; Verkehrswert: 200,00 €
Lfd. Nr. 4: unbebautes Grundstück, Grünland; Verkehrswert: 12.000,00 €

Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.

weitere, höhere Verkehrswerte gelten
Verkehrswert
ab 200,00 €
Versteigerungstermin
27.08.2026, 11:00 Uhr
Aktenzeichen
1 K 30/25
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung
Wertermittlungsstichtag
01.04.26
Wertgrenzen
gelten
Amtliche Bekanntmachung Gutachten

Objektdaten

Objekttyp
Feld, Wald und Wiese
Verfügbarkeit
nicht genutzt

Objektbeschreibung

Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich um mehrere unbebaute Grundstücke (Grünland, landwirtschaftliche Flächen, Waldfläche). Es handelt sich um Flurstücke in den Gemarkungen Horschbach (Untere Höll, Heitring) sowie in Altenglan (In der Hinzenbach, Hinzenbach Felder).

Besichtigung

Das Objekt wurde vom Sachverständigen am 01.04.2026 besichtigt. Die Bewertung erfolgte auf Grundlage der Ortsbegehung sowie anhand von Unterlagen wie Grundbuchauszügen, Liegenschaftskarten und Bodenrichtwertkarten.

Grundstück

Die insgesamt vier unbebauten Grundstücke befinden sich im Außenbereich der Gemarkungen Horschbach, Gumbsweiler und Welchweiler und umfassen zusammen 24.975 m². Die Flächen sind als Grünland sowie forstwirtschaftliche Flächen ausgewiesen. Sie liegen außerhalb der Ortslagen und sind durch keine Straßen direkt erschlossen. Die Topografie zeigt sich bei allen Grundstücken als leichte Hanglage. Die Zuschnitte und konkrete Grenzen sind den beiliegenden Katasterauszügen zu entnehmen. Es handelt sich um zusammenhängende bzw. nahe beieinanderliegende Parzellen auf dem Land, ohne augenscheinlichen Bewuchs von besonderem Wert oder besondere kulturlandschaftliche Merkmale, abgesehen von der Unterscheidung zwischen Grünland und Waldstück auf dem Flurstück 2175. Ein Flurstück (Welchweiler 2175) ist zudem mit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) belastet. Die Grundstücke sind ungenutzt und waren zum Wertermittlungsstichtag weder verpachtet noch vermietet.

Nutzung

Zum Wertermittlungs-Stichtag war keine Nutzung der Grundstücke feststellbar. Die Grundstücke sind ungenutzt und werden nicht für landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder sonstige Zwecke verwendet.


Sonstiges

Diese Zwangsversteigerung weist folgende Besonderheit auf: Das oben beschriebene Objekt wird gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Objekten versteigert. Dies ist ersichtlich aus den Versteigerungsdaten / Terminsbestimmung (siehe oben). Dabei besteht die Möglichkeit, die Versteigerungsobjekte einzeln oder in einem Gesamtgebot zu ersteigern. Das wird sich jedoch erst beim Versteigerungstermin ergeben und vom Rechtspfleger bekannt gegeben. Nähere Informationen hierzu erfragen Sie bitte bei Gericht, dem Gläubiger oder dem vom Gläubiger beauftragten Vertreter/Makler. Wenn hier kein bzw. nur eines der vorhandenen Gutachten zum Download zur Verfügung gestellt wurde, können alle Gutachten unter dem jeweiligen Aktenzeichen oder beim Amtsgericht eingesehen werden.

Lage

Orte:

  • Horschbach (ca. 240 Einwohner, Landkreis Kusel, Rheinland-Pfalz)

  • Gumbsweiler, Ortsteil von St. Julian (ca. 500 Einwohner, Landkreis Kusel, Rheinland-Pfalz)

  • Welchweiler (ca. 180 Einwohner, Landkreis Kusel, Rheinland-Pfalz)

Mikrolage und Nachbarschaft:
Die Grundstücke liegen außerhalb der jeweiligen Ortslagen im landwirtschaftlich sowie forstwirtschaftlich genutzten Außenbereich. Es handelt sich um untergeordnete Flächen ohne direkte Anbindung an befahrbare oder ausgebaute Straßen. Nachbarschaftlich angrenzende Flächen sind überwiegend agrarisch oder forstwirtschaftlich geprägt, eine Bebauung ist nicht in unmittelbarer Nähe vorhanden. Beeinträchtigungen durch Baulasten oder Naturschutz wurden nicht vermerkt, eine beschränkte Dienstbarkeit (Geh-/Fahrtrecht) besteht auf einem Grundstück.

Versorgung und Infrastruktur:
In den Ortsgemeinden Horschbach, St. Julian (Gumbsweiler) und Welchweiler sind die Einrichtungen der Grundversorgung wie Schule, Kindergarten, Ärzte, Lebensmitteleinzelhandel und Gastronomie nur eingeschränkt oder gar nicht vorhanden. Weiterführende Versorgungs- und Bildungseinrichtungen, Ärzte, Einkaufszentren und Freizeitmöglichkeiten finden sich vornehmlich im nahegelegenen Kusel, das auch Zug- und Busanbindung bietet. Die Grundstücke selbst sind an keinen öffentlichen Personenverkehr angebunden.

Grundstücksbeschaffenheit:
Alle Flächen weisen leichte Hanglagen auf, die genauen Formen und Abmessungen sind den Katasterplänen zu entnehmen. Bestimmte Angaben zu Bewuchs oder speziellen Kulturen sind lediglich bei Welchweiler als "Wald und Grünland" zu entnehmen, bei den übrigen überwiegend Grünland. Besondere topografische Hindernisse, Bodenauffälligkeiten oder wertbestimmende Grundstücksmerkmale werden im Gutachten nicht ausgewiesen.


Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

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Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.