Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Donnerstag, 22. Oktober 2026 um 14:30 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße, Sitzungssaal C 2, Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt an der Weinstraße öffentlich versteigert werden:

Verkehrswert: 17.000,00 €

Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.

Verkehrswert
17.000,00 €
Versteigerungstermin
22.10.2026, 14:30 Uhr
Aktenzeichen
1 K 21/24
Versteigerungsart
Teilungsversteigerung
Wertermittlungsstichtag
18.03.25
Besichtigungsart
Innen- und Außenbesichtigung
Wertgrenzen
gelten
Amtliche Bekanntmachung Gutachten 75 Seiten 5 MB

Objektdaten

BalkonKellerGarageSpeicher/Dachboden
Objekttyp
Einfamilienhaus
Wohnfläche
95.64 m²
Grundstücksfläche
313 m²
Heizungsart
Ofen
Objektzustand
abbruchreif
Baujahr
1965/66
Verfügbarkeit
leerstehend
Anzahl Etagen
1

Objektbeschreibung

Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich um ein mit einem Einfamilienhaus und einer Garage bebautes Grundstück sowie ein weiteres Flurstück.

Besichtigung:

Das Objekt wurde am 18.03.2025 von außen und innen weitgehend besichtigt. Das Objekt konnte größtenteils in Augenschein genommen werden; der hintere, von der Straße ansteigende Grundstücksteil war nicht zugänglich, Flächenangaben und Teilangaben beruhen ergänzend auf Bauunterlagen.

Gebäude

Das freistehende Einfamilienhaus mit Garage wurde 1965/66 in Massivbauweise errichtet. Es ist eingeschossig, unterkellert und mit ausgebautem Dachgeschoss ausgeführt. Das Gebäude ist nicht barrierefrei erschlossen. Wesentliche Modernisierungen waren nicht erkennbar.

Die Wohnfläche beträgt laut vorliegenden Berechnungen rund 95,64 m² einschließlich anteiligem Balkon. Im Erdgeschoss sind Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer, WC, Flur und Bad angeordnet. Im Dachgeschoss befinden sich Küche, Schlafzimmer, Wohnzimmer, Speisekammer und WC; ein Flur ist in der Berechnung nicht erwähnt. Das Kellergeschoss ist vorhanden, zudem ein Spitzboden/Speicher. Die Grundrisse stimmen überwiegend mit den Verhältnissen vor Ort überein; das Obergeschoss ist tatsächlich ein Dachgeschoss, die Treppe war in den Plänen nicht eingezeichnet.

Zur Grundrissgestaltung liegen keine Hinweise auf eine zeitgemäße Modernisierung vor; die Raumstruktur entspricht weitgehend dem älteren Baujahr.

Der bauliche Zustand ist stark beeinträchtigt. Nach Gutachten sind die Gewerke überwiegend alt und schadhaft; eine Nutzung in dem vorgefundenen Zustand ist nahezu ausgeschlossen. Das Gebäude befindet sich ausdrücklich im Spannungsfeld zwischen Abriss/Freilegung und umfassender Modernisierung/Sanierung. Die baulichen Anlagen einschließlich Außenanlagen wurden deshalb im Gutachten mit 0,00 € angesetzt.

Nutzung:

Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Objekt leerstehend.

Ausstattung

  • Dachform/Dachdeckung: Sattel- bzw. Giebeldach; Holzdachkonstruktion; Dacheindeckung nicht näher beschrieben.

  • Heizung & Warmwasser: keine funktionsfähige Heizungsanlage vorhanden; alte Einzelöfen, nicht in Betrieb; zentrale Wasserversorgung grundsätzlich über das öffentliche Trinkwassernetz, jedoch keine Wasseruhr vorhanden und Wasser abgestellt.

  • Elektroinstallation: einfache, veraltete Installation.

  • Fenster: keine näheren Angaben im Gutachten.

  • Sanitärausstattung: Bad und WC im Erdgeschoss sowie WC im Dachgeschoss; nähere Ausstattungsdetails nicht beschrieben.

Lage

Das Objekt liegt in Elmstein mit ca. 2.400 Einwohnern im Landkreis Bad Dürkheim, Rheinland-Pfalz.

Die Mikrolage ist innerörtlich; in der Straße und im Ortsteil überwiegen wohnbauliche Nutzungen. Das Grundstück liegt an einer Wohnstraße bzw. an der Kreisstraße K 20. Der Straßenausbau ist voll hergestellt mit bituminöser Fahrbahn, beidseitigen Gehwegen und Parkbuchten. Das Wohnhaus weist eine einseitige Grenzbebauung auf.

Größere Versorgungsorte sind mit dem Auto erreichbar; ein Bahnhof befindet sich in Lambrecht.

Das Grundstück umfasst insgesamt 313 m² und besteht aus den Flurstücken 885/1 mit 299 m² sowie 885/2 mit 14 m². Der hintere Grundstücksteil steigt von der Straße aus an. Die genaue Grundstücksform ist den Anlagen vorbehalten. Das Grundstück ist als baureifes Land eingeordnet; ein Bebauungsplan besteht nicht, die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Wohnbaufläche dargestellt.

Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

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