Zwangsversteigerung Ein- bis Zweifamilienhaus mit Anbau und Garage
Höhenweg 12, 56316 Niederhofen
- Verkehrswert
- 118.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 11.06.2026, 09:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 13 K 36/25
- Verkehrswert
- 118.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 11.06.2026, 09:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 13 K 36/25
Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Donnerstag, 11. Juni 2026 um 9:00 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Neuwied, Sitzungssaal 125, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied öffentlich versteigert werden:
Verkehrswert: 118.000,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 118.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 11.06.2026, 09:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 13 K 36/25
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 19.02.26
- Besichtigungsart
- Außenbesichtigung
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Zweifamilienhaus
- Grundstücksfläche
- 748 m²
- Objektzustand
- befriedigend
- Baujahr
- 1977/78
- Verfügbarkeit
- unbekannt
- Anzahl Etagen
- UG, EG, OG, DG
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein Ein- bis Zweifamilienhaus mit Anbau und separater Garage.
Besichtigung:
Das Objekt wurde am 19.02.2026 ausschließlich äußerlich besichtigt; eine Innenbesichtigung war nicht möglich. Das Objekt wurde daher nach äußerem Eindruck, vorhandenen Bauunterlagen, Katasterangaben, Bodenrichtwerten und soweit verfügbaren Bauakten bewertet.
Gebäude
Das Hauptobjekt ist ein Ein-/Zweifamilienhaus mit Anbau und separater Garage, errichtet 1977/78. Es handelt sich um ein Fertighaus auf massivem Untergeschoss mit zusätzlichem Anbaubereich. Die Außenansicht zeigt hellen Außenputz sowie teilweise verschieferte helle Fassadenflächen. Das Gebäude wurde nach den vorliegenden Unterlagen und dem äußeren Eindruck als freistehendes Wohnhaus mit Untergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss bzw. Dachgeschoss genutzt.
Die Grundrissgestaltung wird als zeitgemäß bezeichnet. Belichtung und Besonnung werden als befriedigend eingestuft. Nach den Bauunterlagen umfasst das Gebäude mehrere Wohn- und Nebenräume; im Untergeschoss ist zusätzlich ein umgebauter Bereich mit Wohnraum sowie WC und Dusche dokumentiert. Ferner sind in den Planunterlagen unter anderem Heizung, Schlafraum, Diele, Küche, Bad, Abstell- und Vorratsräume dargestellt. Augenscheinlich besteht auf dem Anbau eine Dachterrasse. Eine verlässliche Aussage zu exakten Raumoberflächen, zum inneren Ausbauzustand und zur tatsächlichen aktuellen Aufteilung war mangels Innenbesichtigung nicht möglich. Die für die Wertermittlung angesetzte Brutto-Grundfläche des Wohnhauses beträgt 256 m².
Modernisierungen waren nach dem äußeren Eindruck nicht erkennbar. Der bauliche Zustand wurde insgesamt als ausreichend eingeschätzt. Sicher erforderlich sind Fassadenarbeiten mit Anstrichen und kleineren Ausbesserungen.
weitere Gebäude
Als weiteres wertrelevantes Gebäude ist eine separate massive Garage vorhanden.
Grundstück
Das Grundstück hat eine Größe von 748 m², weist einen etwa trapezförmigen Zuschnitt auf und ist leicht geneigt. Der Zugangsbereich zum Haus ist befestigt. Zur Straßenseite besteht teilweise Rasenfläche. Ein großer Teil des Grundstücks wurde zum Besichtigungszeitpunkt zur Lagerung von Autoreifen sowie zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt. Für eine übliche Wohnnutzung sind daher Beräumungs- und Entsorgungsmaßnahmen erforderlich.
Nutzung:
Zum Wertermittlungs-Stichtag war augenscheinlich weiterhin von einer Wohnnutzung auszugehen.
Lage
Das Objekt liegt in Niederhofen mit ca. 500 Einwohnern im Landkreis Neuwied, Rheinland-Pfalz.
Die Mikrolage befindet sich in einem neueren Baugebiet. Das unmittelbare Umfeld ist überwiegend durch Wohnbebauung geprägt. Das Grundstück liegt an einer Anliegerstraße mit Wendehammer. Bei der Besichtigung wurden keine besonderen Lagebeeinträchtigungen festgestellt.
Die überörtliche Anbindung wurde als befriedigend beurteilt. Die Kreisstadt Neuwied liegt in etwa 20 km Entfernung, die Anschlussstelle der A3 in etwa 4 km. Angaben zu Kindergarten, Schulen, Ärzten, Einkaufsmöglichkeiten sowie zum öffentlichen Bus- und Bahnverkehr sind im Gutachten nicht konkret ausgewiesen.
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