Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Donnerstag, 22. Oktober 2026 um 14:30 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße, Sitzungssaal C 2, Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt an der Weinstraße öffentlich versteigert werden:
Verkehrswert: 17.000,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 17.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 22.10.2026, 14:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 1 K 21/24
- Versteigerungsart
- Teilungsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 18.03.25
- Besichtigungsart
- Innen- und Außenbesichtigung
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Einfamilienhaus
- Wohnfläche
- 95.64 m²
- Grundstücksfläche
- 313 m²
- Heizungsart
- Ofen
- Objektzustand
- abbruchreif
- Baujahr
- 1965/66
- Verfügbarkeit
- leerstehend
- Anzahl Etagen
- 1
Objektbeschreibung
Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich um ein mit einem Einfamilienhaus und einer Garage bebautes Grundstück sowie ein weiteres Flurstück.
Besichtigung:
Das Objekt wurde am 18.03.2025 von außen und innen weitgehend besichtigt. Das Objekt konnte größtenteils in Augenschein genommen werden; der hintere, von der Straße ansteigende Grundstücksteil war nicht zugänglich, Flächenangaben und Teilangaben beruhen ergänzend auf Bauunterlagen.
Gebäude
Das freistehende Einfamilienhaus mit Garage wurde 1965/66 in Massivbauweise errichtet. Es ist eingeschossig, unterkellert und mit ausgebautem Dachgeschoss ausgeführt. Das Gebäude ist nicht barrierefrei erschlossen. Wesentliche Modernisierungen waren nicht erkennbar.
Die Wohnfläche beträgt laut vorliegenden Berechnungen rund 95,64 m² einschließlich anteiligem Balkon. Im Erdgeschoss sind Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer, WC, Flur und Bad angeordnet. Im Dachgeschoss befinden sich Küche, Schlafzimmer, Wohnzimmer, Speisekammer und WC; ein Flur ist in der Berechnung nicht erwähnt. Das Kellergeschoss ist vorhanden, zudem ein Spitzboden/Speicher. Die Grundrisse stimmen überwiegend mit den Verhältnissen vor Ort überein; das Obergeschoss ist tatsächlich ein Dachgeschoss, die Treppe war in den Plänen nicht eingezeichnet.
Zur Grundrissgestaltung liegen keine Hinweise auf eine zeitgemäße Modernisierung vor; die Raumstruktur entspricht weitgehend dem älteren Baujahr.
Der bauliche Zustand ist stark beeinträchtigt. Nach Gutachten sind die Gewerke überwiegend alt und schadhaft; eine Nutzung in dem vorgefundenen Zustand ist nahezu ausgeschlossen. Das Gebäude befindet sich ausdrücklich im Spannungsfeld zwischen Abriss/Freilegung und umfassender Modernisierung/Sanierung. Die baulichen Anlagen einschließlich Außenanlagen wurden deshalb im Gutachten mit 0,00 € angesetzt.
Nutzung:
Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Objekt leerstehend.
Ausstattung
Dachform/Dachdeckung: Sattel- bzw. Giebeldach; Holzdachkonstruktion; Dacheindeckung nicht näher beschrieben.
Heizung & Warmwasser: keine funktionsfähige Heizungsanlage vorhanden; alte Einzelöfen, nicht in Betrieb; zentrale Wasserversorgung grundsätzlich über das öffentliche Trinkwassernetz, jedoch keine Wasseruhr vorhanden und Wasser abgestellt.
Elektroinstallation: einfache, veraltete Installation.
Fenster: keine näheren Angaben im Gutachten.
Sanitärausstattung: Bad und WC im Erdgeschoss sowie WC im Dachgeschoss; nähere Ausstattungsdetails nicht beschrieben.
Lage
Das Objekt liegt in Elmstein mit ca. 2.400 Einwohnern im Landkreis Bad Dürkheim, Rheinland-Pfalz.
Die Mikrolage ist innerörtlich; in der Straße und im Ortsteil überwiegen wohnbauliche Nutzungen. Das Grundstück liegt an einer Wohnstraße bzw. an der Kreisstraße K 20. Der Straßenausbau ist voll hergestellt mit bituminöser Fahrbahn, beidseitigen Gehwegen und Parkbuchten. Das Wohnhaus weist eine einseitige Grenzbebauung auf.
Größere Versorgungsorte sind mit dem Auto erreichbar; ein Bahnhof befindet sich in Lambrecht.
Das Grundstück umfasst insgesamt 313 m² und besteht aus den Flurstücken 885/1 mit 299 m² sowie 885/2 mit 14 m². Der hintere Grundstücksteil steigt von der Straße aus an. Die genaue Grundstücksform ist den Anlagen vorbehalten. Das Grundstück ist als baureifes Land eingeordnet; ein Bebauungsplan besteht nicht, die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Wohnbaufläche dargestellt.
Copyright © 2026 immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG
Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.

