Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 29. September 2021 um 14:00 Uhr folgender Grundbesitz im Raum 2, Sitzungssaal, im Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Straße 17, 55543 Bad Kreuznach, öffentlich versteigert werden:
Lfd. Nr. 1
Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen):
Wohn- und Geschäftshaus und Nebengebäude
Verkehrswert: 22.000,00 €
Lfd. Nr. 2
Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen):
siehe Lfd. Nr. 1 (BV-Nr. 3);
Verkehrswert: 600,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 22.000,00 € u.w.
- Versteigerungstermin
- 29.09.2021, 14:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 36 K 51/20
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 23.10.20
- Besichtigungsart
- Außenbesichtigung
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Wohn- und Geschäftshaus
- Grundstücksfläche
- 270 m²
- Heizungsart
- Zentralheizung
- Verfügbarkeit
- tlw. vermietet, tlw. leer stehend
- kombinierte Wohn-/Nutzfläche
- 181.00 m²
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein Wohn- und Geschäftshaus mit Nebengebäude. Des Weiteren gelangt die Lfd. Nr. 2 zur Versteigerung.
Das Objekt konnte vom Gutachter nur von außen besichtigt werden. Daher basiert die Ermittlung des Verkehrswertes auf diversen Faktoren: u. a. Außenbesichtigung, Baupläne, Vergleichswerte.
Das Baujahr des Haupthauses wird auf ca. 1850 geschätzt, dass des Anbaus aufgrund der Bauweise auf ca. 1950. Die Räumlichkeiten mit einer Wohn/ Nutzfläche von ca. 181 m² teilen sich auf in:
EG: Ladenlokal (ehemals Dönerladen, davor Metzgerei).
1. und 2. OG: je 1 Wohnung.
Im Anbau befinden sich im EG und OG jeweils 1 größerer Abstellraum.
Zum Zeitpunkt der Wertermittlung waren beiden Wohnungen im 1. und 2. OG vermietet, die Gewerbeeinheit im EG stand leer.
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Sonstiges
Lage
Das Versteigerungsobjekt befindet sich im Ortskern von Sohren.
Das leicht hängige Grundstück fällt von der Straße aus ab, es hat eine unregelmäßige Form. Die Nachbarschaftsbebauung besteht aus gewerblicher und wohnbaulicher Nutzung, in aufgelockerter, 1- bis 3-geschossiger Bauweise. Geschäfte des täglichen Bedarfs, Kindergarten, Schulen, Ärzte und öffentliche Verkehrsmittel (Bushaltestelle) liegen in fußläufiger Entfernung.
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